Strafrecht

 

 

Ich biete Ihnen eine vertrauensvolle Begleitung und konsequente Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Egal, ob Sie erstmals oder erneut Probleme mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht haben.

"First case"
Lösungsmöglichkeiten, wenn Sie zum ersten Mal mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind.

"Second Case"
Auch bei weiteren Konfliktsituationen gibt es eine Lösung.

Die Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt, daher ist ein frühzeitiges Handeln für Sie von entscheidender Bedeutung. Warten Sie nicht ab, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt.

Deshalb: Agieren, damit es gar nicht erst soweit kommt. Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern Kopf hoch und verteidigen.

 

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, können Sie sich dem Strafverfahren gegen den/die Täter als Nebenkläger(in) anschließen, sofern es sich bei Straftat um ein zur Nebenklage berechtigendes Delikt handelt.

Als Nebenkläger(in) haben Sie zahlreiche Befugnisse, wie z.B. das Fragerecht, das Recht zu Stellung von Beweisanträgen und zur Abgabe von Erklärungen sowie das Recht auf Rechtsmitteleinlegung im Falle der Nichtverurteilung wegen des zur Nebenklage berechtigenden Delikts. Wird der Angeklagte verurteilt, hat er die Ihnen entstandenen notwendigen Auslagen (Anwaltskosten etc.) grundsätzlich zu erstatten.


Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit bei allen Staatsanwaltschaften, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

 

Ich freue mich über Ihre Anfrage.

Zur einfachen und schnellen Kontaktaufnahme senden Sie bitte eine

E-Mail an info@rechtsanwalt-schadt.com und schildern Sie Ihr Anliegen.

 

 

Druckversion | Sitemap
© 2016-2024 RA Andreas Schadt

Anrufen

E-Mail